Nach einer Hüftoperation ersuchte der Beschwerdeführer mit Gesuch vom 12. bzw. 20. November 2020 sinngemäss um eine Erhöhung der Hilflosenentschädigung (IV-Akte 17). Infolgedessen fand am 3. Februar 2021 eine telefonische Abklärung der Hilflosigkeit mit der Ehefrau des Beschwerdeführers statt (vgl. Bericht vom 4. Februar 2021, IV-Akte 22). Daraufhin teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 8. Februar 2021 wiederum mit, dass sein Gesuch abgewiesen werde. Er erhalte weiterhin eine Entschädigung wegen einer Hilflosigkeit leichten Grades (vgl. IV-Akten 24 und 25). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. Februar 2021 Einsprache (IV-Akte 27).