5.6. Die Beschwerdegegnerin beruft sich in den neuen Verfügungen auf die «Meldung über Vermögen und Renteneinkommen Nichterwerbstätiger» der Steuerbehörde, sie hat aber weder dargelegt, welche Auswirkungen diese Meldung (rückwirkend) hat, noch hat sie die Meldung den Akten beigelegt. Es ist jedoch erkennbar, dass diese Meldung nach dem Erlass der ursprünglichen Verfügungen erfolgt ist, denn sie war offensichtlich der Anlass für die Neuverfügung der AKBS.