Naturgemäss liegt diesen Tätigkeiten von vornherein keine persönliche Gewinnerzielungsabsicht zugrunde. Die gemeinnützige Ausrichtung ihrer Tätigkeit ist denn auch unbestritten und der AKBS jedenfalls mit dem Vorliegen der Aktennotiz der Steuerverwaltung vom 19. Januar 2017 (BAB 3) bekannt. Die Beschwerdeführerin generiert seit dem Jahr 2004 Verluste, was von der AKBS und auch von den Steuerbehörden offensichtlich bisher so akzeptiert wurde. Das Advokaturbüro besteht seit dem Jahr 1997, die AKBS beschreibt im Einspracheentscheid vom 15. Juni 2021 (BB 2) eine seit dem Jahr 2004 andauernde, aber in der Höhe wechselnde Verlustsituation.