Bundesgericht] vom 5. Februar 2003, H 210/02, E. 4.7). Darüber hinaus ist der Begriff des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im AHV-Recht mit demjenigen der direkten Bundessteuer in Übereinstimmung gebracht worden (BGE 125 V 220 Erw. 5c, Urteil des Eidg. Versicherungsgerichts [heute Bundesgericht] vom 5. Februar 2003, H 210/02 E. 2 in fine). 5. 5.1. Es ist unumstritten, dass die Beschwerdeführerin einen Teil ihrer Arbeitstätigkeit für gemeinnützige Tätigkeiten aufwendet.