Ausserdem sei sie seit 2015 Mitglied der D____, und habe damit ein weiteres Ehrenamt inne, für das sie auf ein funktionierendes Büro angewiesen sei. Daher habe das Advokaturbüro keinen Gewinn abwerfen können und ihre Tätigkeit sei zu einem Grossteil in einem gemeinnützigen und sozialen Kontext erfolgt. Dies müsse klar von blossen Liebhabereien bzw. Hobbies unterschieden werden. Auch habe die Steuerverwaltung die jeweiligen Verluste steuerlich zum Abzug zugelassen. Nach Möglichkeit solle eine unterschiedliche Haltung von Ausgleichskasse und Steuerbehörden vermieden werden, weil die Einheit und Widerspruchslosigkeit der Rechtsordnung wichtig sei.