II. Mit Beschwerde vom 14. August 2021 werden beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt folgende Rechtsbegehren gestellt: 1. Es seien der Einspracheentscheid vom 14. Juni 2021 und die Beitragsverfügungen vom 6. November 2020 der Beschwerdegegnerin betreffend die Jahre 2007, 2008 und 2009 aufzuheben. 2. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 18. Oktober 2021 auf Abweisung der Beschwerde. Die Parteien halten mit Replik vom 3. Januar 2022 resp. Duplik vom 23. Februar 2022 an den gestellten Rechtsbegehren fest.