In der Folge erliess die Ausgleichskasse am 6. November 2020 drei neue Beitragsverfügungen betreffend die Jahre 2007, 2008 und 2009, wobei die massgeblichen Einkommen entsprechend dem Gerichtsverfahren gleichblieben, die Ausgleichskasse neu aber aufgrund eines Ende 2013 ergangenen Urteils zur Beitragsaufrechnung auf die Aufrechnung der persönlichen Beiträge verzichtete (AB 13). Auf den Verfügungen vom 6. November 2020 war einleitend vermerkt, sie würden die Verfügungen vom 17. August 2012 ersetzen (a.a.O.).