Im Oktober 2020 erhielt die Ausgleichskasse die Meldung, dass das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Steuerveranlagungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 mit Urteil vom 18. September 2019 abgewiesen habe. In der Folge erliess die Ausgleichskasse am 6. November 2020 drei neue Beitragsverfügungen betreffend die Jahre 2007, 2008 und 2009, wobei die massgeblichen Einkommen entsprechend dem Gerichtsverfahren gleichblieben, die Ausgleichskasse neu aber aufgrund eines Ende 2013 ergangenen Urteils zur Beitragsaufrechnung auf die Aufrechnung der persönlichen Beiträge verzichtete (AB 13).