Mit Schreiben vom 10. Juni 2013 teilte die Beschwerdegegnerin dem Versicherten unter dem Titel "Sistierung AHV Einspracheverfahren i.S. A____" mit, dass ihre Abklärungen ergeben hätten, dass die ihr zugestellten Meldungen der zuständigen Steuerverwaltung auf nicht rechtkräftigen Bundessteuerveranlagungen beruhen würden und deshalb das Einspracheverfahren bis zum Abschluss des Steuerjustizverfahrens sistiert werde. Zugleich bat die Beschwerdegegnerin den Versicherten in Bezug auf den Entscheid des Bezirksgerichts D____ um Zusendung der Honorarnote, damit die richterlich festgesetzte Parteientschädigung überwiesen werden könne (AB 10).