Der Empfang der beiden Einsprachen vom 5. April 2013 und vom 2. Mai 2013 wurde von der Ausgleichskasse mit Schreiben vom 8. Mai 2013 bestätigt und dem Versicherten mitgeteilt, dass die Ausgleiskasse zur Abklärung des Sachverhalts noch eine gewisse Zeit benötige (AB 9). Mit Schreiben vom 10. Juni 2013 teilte die Beschwerdegegnerin dem Versicherten unter dem Titel "Sistierung AHV Einspracheverfahren i.S. A____" mit, dass ihre Abklärungen ergeben hätten, dass die ihr zugestellten Meldungen der zuständigen Steuerverwaltung auf nicht rechtkräftigen Bundessteuerveranlagungen beruhen würden und deshalb das Einspracheverfahren bis zum Abschluss des Steuerjustizverfahrens sistiert werde.