Das Verfahren ist darum kostenlos. Demgemäss erkennt der Präsident des Sozialversicherungsgerichts: ://: In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 29. März 2021 aufgehoben und die Sache zur Prüfung des Leistungsgesuchs vom 12. Februar 2021 an die IV-Stelle des Kantons Basel-Stadt überwiesen. Das Verfahren ist kostenlos. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Der Präsident Der Gerichtsschreiber Dr. G. Thomi lic. iur. H. Dikenmann Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art.