Mit Eingabe vom 2. Juni 2022 beantragt die IV-Stelle Basel-Stadt, es sei die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 29. März 2021 gutzuheissen. Sie werde auf das Gesuch vom 12. Februar 2021 für eine 2. Prothesengarnitur eintreten und die üblichen Abklärungen betreffend den Kostenvoranschlag vom 3. Februar 2021 vornehmen. Er bestimmt weiter, in welchen Fällen Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten Anspruch auf Hilfsmittel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Tätigkeit in ihrem Aufgabenbereich haben (Art. 43quater Abs. 2 AHVG). Er bezeichnet die Hilfsmittel, welche die Versicherung abgibt oder an welche sie einen Kostenbeitrag gewährt;