Der Beschwerdeführer erhob am 4. März 2021 Einsprache (IV-Akte 169) Mit Einspracheentscheid vom 29. März 2021 (IV-Akte 171) wies die Beschwerdegegnerin die Einsprache ab. 1.2. Die IV-Stelle Basel-Stadt leitet dem Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt mit Schreiben vom 10. Mai 2021 die gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 29. März 2021 erhobene Beschwerde vom 4. Mai 2021 weiter. Die Beschwerdegegnerin reicht mit Eingabe vom 11. Januar 2022 in Nachachtung der Verfügung des Instruktionsrichters vom 2. Januar 2022 Vorakten ein.