Der Empfang dieses Gesuchs wurde von der IV-Stelle Basel-Stadt mit Schreiben vom 9. Juli 2020 (IV-Akte 150) bestätigt. Die Beschwerdegegnerin wies das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 17. Juli 2020 (IV-Akte 151) ab ("Keine Kostengutsprache für eine Unterschenkel-Prothesen Zweitversorgung"). Der Beschwerdeführer reichte einen weiteren Kostenvoranschlag vom 3. Februar 2021 über CHF 11'870.70 (Eingang bei der IV-Stelle Basel-Stadt am 12. Februar 2021, IV-Akte 165 vgl. Rezept vom 20. Januar 2021, IV-Akte 164) ein. Die IV-Stelle Basel-Stadt bestätigte am 16. Februar 2021 den Erhalt dieser Unterlagen im Sinne einer Anmeldung zum Bezug von Leistungen (IV-Akte 166).