| Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt | Urteil des Präsidenten vom 16. Juni 2022 Parteien A____ Beschwerdeführer Gegenstand AH.2021.3 Einspracheentscheid vom 29. März 2021 Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung. Aufhebung des Einspracheentscheides der Ausgleichskasse betreffend Nichteintreten mangels veränderter Verhältnisse. Rückweisung an die zuständige IV-Stelle zur Prüfung des Antrags auf Hilfsmittel. Hernach ggf. Entscheid der zuständigen Ausgleichskasse. Erwägungen