4016 ff.). Handelsreisende gelten nur dann ausnahmsweise als selbstständig Erwerbende, wenn sie ein eigentliches Unternehmerrisiko tragen (eigene Verkaufsorganisation, eigenes Personal verfügen, eigene Geschäftsräumlichkeiten). Dies ist vorliegend zu verneinen. Der Beschwerdeführer mietet gemäss nicht unterzeichnetem Mietvertrag (Antwortbeilage [AB] 3) an der [...] in G____ ein Lager, Showroom und Büro. Der monatliche Bruttomietzins hierfür beträgt für CHF 823.15 (BB 1), wobei CHF 275.50 (BB 3) an die Untermieterin H____ weiterbelastet wird.