_» deren Kundenstamm auszubauen, diesen zu betreuen und die von der D____ geführten Marken zu verkaufen. An der Hauptverhandlung führte der Beschwerdeführer diesbezüglich zudem aus, dass die Verträge der (Neu-) kunden ausschliesslich von der D____ unterzeichnet würden. Vergütet werden die Dienstleistungen des Beschwerdeführers mit monatlichen Akontozahlungen von CHF 6'000.00 zuzüglich allfälliger umsatzabhängiger Provisionen. Die vom Beschwerdeführer für die D____ erbrachte Tätigkeit entspricht dem Beruf des Handelsreisenden, welcher gegen Entgelt im Namen und auf Rechnung eines anderen ausserhalb von dessen Geschäftsräumen Verträge abschliesst (vgl. WML Rz.