GmbH, [...] (Liste bei den Beschwerdebeilagen) seien in seinem IK-Auszug nicht berücksichtigt worden. Er beschränkte sich allerdings auf die Nennung der angeblichen ehemaligen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ohne weitere sachdienliche Unterlagen (Lohnabrechnungen, Anstellungsverträge, Lohnausweise) einzureichen, was im Rahmen der vorliegend geltenden erhöhten Mitwirkungspflicht hätte erwartet werden dürfen. Die Beschwerdegegnerin kam indes ihrer Untersuchungspflicht dennoch nach und forderte die jeweils zuständigen Ausgleichskassen auf, Verbuchungsfehler ausfindig zu machen.