1.2. Da auch die übrigen formellen Voraussetzungen erfüllt sind, ist auf die rechtzeitig erhobene Beschwerde einzutreten. 2. 2.1. Der Beschwerdeführer macht zunächst sinngemäss geltend, er habe aufgrund seiner langjährigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz Anspruch auf eine Altersrente. Weiter vertritt er die Ansicht, im Rahmen seiner Anmeldung zum Leistungsbezug diskriminiert worden zu sein, indem er von der zuständigen Angestellten der Beschwerdegegnerin als «Weltenbummler» bezeichnet worden sei.