Beschwerdegegnerin die Einsprache des Beschwerdeführers abermals ab und führte zur Begründung an, er habe lediglich eine Beitragsdauer von fünf Monaten zu verzeichnen, weshalb er keinen Anspruch auf eine Altersrente habe. II. a) Mit Beschwerde vom 24. Dezember 2021 (persönlich abgegeben am 27. Dezember 2021) beantragt der Beschwerdeführer sinngemäss die Ausrichtung einer Altersrente der AHV. b) Mit Beschwerdeantwort vom 28. Februar 2022 schliesst die Beschwerdegegnerin auf Abweisung der Beschwerde.