Sie hat der D____ AG mehrere Zahlungsaufschübe gewährt und stets umgehend gemahnt (vgl. Gerichtsakte 10), in der Hoffnung, dass die laufenden Beiträge bezahlt und ein weiteres Anwachsen der Beitragsschuld vermieden werden könnte. Dass sie der D____ AG die Möglichkeit gab, die Gesellschaft nach Möglichkeit zu sanieren und das Deponieren der Bilanz zu verhindern, kann ihr nun nicht nachträglich im Sinne eines Mitverschuldens angelastet werden.