Zunächst erfolgte die Bewilligung rund zwei Monate nach dem Rücktritt des Beschwerdeführers, sodass sie für dessen Entscheidfindung über den Verbleib in der Gesellschaft und das Vertrauen in deren Zukunft nicht entscheidend sein konnte. Die Zwischenbilanz per 31. März 2018 zu Fortführungswerten wies bei geringen flüssigen Mitteln von CHF 16'193.46 einen Bilanzverlust von CHF 3'500’847.13 sowie ein Eigenkapital von minus CHF 1'438'774.42 aus (Beschwerdeantwortbeilage im Verfahren AH.2021.10 Nr.7, S. 18). Bereits die Bilanz per 31. Dezember 2017 statuierte ein Eigenkapital von minus CHF 988'940.48 und damit eine Unterkapitalisierung von knapp einer Million Franken (a.a.O.).