Auch der Umstand, dass das Zivilgericht Basel-Stadt dem Gesuch um Nachlassstundung des im Basler Medienbereich bestens bekannten F____ stattgegeben und dieses danach bis zum 7. November 2018 verlängert hat, hat keinen Einfluss auf die AHV-rechtliche Beurteilung der Sachlage und ändert an der Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats für die Nichtbezahlung der Sozialversicherungsbeiträge nichts. Zunächst erfolgte die Bewilligung rund zwei Monate nach dem Rücktritt des Beschwerdeführers, sodass sie für dessen Entscheidfindung über den Verbleib in der Gesellschaft und das Vertrauen in deren Zukunft nicht entscheidend sein konnte.