5.4. Der Beschwerdeführer hätte viele Optionen gehabt, zu handeln um dafür zu sorgen, dass es nicht zu Ausständen kommt. Dazu hätte beispielsweise gehört, den Rücktritt als Verwaltungsrat zu erklären, welchen der Beschwerdeführer erst mit Schreiben vom 18. Mai 2018 vornahm (Rücktrittschreiben, BB 21). Dass ihm der Ernst der Lage während des gesamten Jahres 2017 durchaus bewusst war, geht aus der E-Mailkorrespondenz hervor (E-Mail von Prof. H____ an den Beschwerdeführer vom 26. Februar 2017: "Ab Ende März ist beim heutigen Stand keine finanzielle Deckung mehr vorhanden, die die Fortführung des Redaktionsbetriebs gewährleisten könnte.