Allerdings habe er sich immer auf die Zusicherung verlassen, dass man alles im Griff habe (a.a.O.). Indem sich der Beschwerdeführer im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und seinem Rücktritt im Mai 2018, mithin über ein Jahr, darauf verliess, dass F____ mit Unterstützung des Treuhänders die Zahlungen ausführen werde, gab er sich leichtfertig zufrieden, ohne diese Darstellung von F____ zu hinterfragen und ohne selber in dieser Sache tätig zu werden, obwohl er als Verwaltungsrat stets über eine Einzelunterschriftsberechtigung verfügte und daher auch bei der Bank entsprechende Zahlungen hätte auslösen können. 5.3.2.