In der Folge wurden von Seiten der D____ AG keine Beiträge mehr bezahlt. Wie der Beschwerdeführer anlässlich der Verhandlung ausführte, wusste er von den unbezahlt gebliebenen Sozialversicherungsbeiträgen und gab zu diesem Zwecke auch ein Darlehen (Protokoll HV, S. 4), allerdings ohne zu kontrollieren, dass das Geld tatsächlich für die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge verwendet würde. 5.3. 5.3.1. Auch wenn der Beschwerdeführer wiederholt auf die ausstehenden Beiträge hingewiesen, die Entwicklung des finanziellen Geschehens der D____ AG regelmässig verfolgt und den Co-Verwaltungsrat F____ zum Handeln betreffend Sozialversicherungsbeiträge aufgefordert hat, hat der Beschwerdeführer