Die finanzielle Notlage äusserte sich insbesondere in Zahlungsschwierigkeiten in Bezug auf die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. So musste die D____ AG mehrfach gemahnt werden und der Ausstand bei der Beschwerdegegnerin betrug ab Juni 2017 mindestens zwei monatliche Akontobeiträge. Die D____ AG leistete ihre letzte Beitragszahlung von CHF 9‘900.40 am 1. November 2017. In der Folge wurden von Seiten der D____ AG keine Beiträge mehr bezahlt.