Wir überdauern mit der Zwischenfinanzierung nur den August […].", BB 10; vgl. auch E-Mail von F____ vom 18. Dezember 2017 an den Beschwerdeführer und weitere: "Möchte Euch für morgen Dienstag späteren Vormittag zu einer kurzen Telefonkonferenz und am Mittwoch zum entscheidenden persönlichen, direkten gemeinsamen Gespräch über die Existenz der D____ AG an einem Tisch bitten. Dies verlangt die neueste Entwicklung und damit jetzt auch das Aktienrecht", BB 12). Die finanzielle Notlage äusserte sich insbesondere in Zahlungsschwierigkeiten in Bezug auf die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge.