Dies hat insbesondere auch Prof. H____ klar kommuniziert (vgl. E-Mail vom 26. Februar 2017 an den Beschwerdeführer und andere: "Soweit uns bekannt ist, muss der VR die Geschäftsvorgänge kontrollieren und bei finanziellen Schwierigkeiten, anderen Unzulänglichkeiten und dergleichen den VR-Vorsitzenden zu einem entsprechend korrigierendem Handeln auffordern. Handelt dieser nicht, müssen andere Stellen informiert werden […]", BB 15).