Urteil des Bundesgerichts 9C_461/2009 vom 31. Dezember 2010 E. 5.3, je mit weiteren Hinweisen). Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der D____ AG um eine Kleinfirma, welche nach einem strengen Massstab beurteilt werden muss (vgl. E. 5.2.1. hiervor). Auch wenn die Aufgaben und Kompetenzen unter den Verwaltungsräten der D____ AG möglicherweise klar verteilt und differenziert waren (vgl. dazu die Ausführungen im Protokoll HV, S. 1 f.), kann dem Beschwerdeführer zugemutet werden, über sämtliche Geschäfte informiert zu sein und dementsprechend auch die gesamte Verantwortung zu übernehmen.