Beschwerdeführer erhob hiergegen am 13. September 2021 anwaltlich vertreten Einsprache und beantragte, es sei die auf ihn lautende Schadenersatzverfügung aufzuheben. Eventualiter seien die Ausstände der K____ neu zu berechnen und um die Beiträge auf die rein fiktiven Löhne von F____ und dessen Ehefrau L____ zu reduzieren (AB 9). Mit Einspracheentscheid vom 28. Oktober 2021 wies die Beschwerdegegnerin die Einsprache ab. II. Mit Beschwerde vom 29. November 2021 werden beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt folgende Rechtsbegehren gestellt: