So wies die Gesellschaft ab Beginn ihrer Mitgliedschaft bei der Beschwerdegegnerin (1. Januar 2017) bis zur Konkurseröffnung am 6. November 2018 hohe Ausstände aus, ohne dass je eine längere Phase finanzieller Stabilität eingetreten wäre. Die D____ AG musste mehrfach gemahnt werden und der Ausstand bei der Beschwerdegegnerin betrug ab Juni 2017 mindestens zwei monatliche Akontobeiträge. Die D____ AG leistete ihre letzte Beitragszahlung von CHF 9‘900.40 am 1. November 2017. Der Beschwerdeführer bestreitet dies nicht und bringt zu Recht auch nicht vor, keine Kenntnis von den offenen Sozialversicherungsbeiträgen gehabt zu haben.