5.3. 5.3.1. Der Beschwerdeführer bringt zwar vor, er habe die Investitionen in die D____ AG durch wiederholte Einlagen von Aktienkapital und durch namhafte Darlehen ausnahmslos selbst finanziert (Beschwerde, S. 2). Als Beispiel führt der Beschwerdeführer an, er habe im Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem 31. März 2018 Mittel in der Höhe von über CHF 260‘000 zwecks Aufrechterhaltung des zwingend nötigen Betriebs zur Verfügung gestellt (Beschwerde, S. 3 f.).