3 von Art. 716a OR, wonach der Ver-waltungsrat zwingend für die korrekte Ausgestaltung von Rechnungswesen, Fi-nanzkontrolle und Finanzplanung verantwortlich ist (vgl. Reichmuth, a.a.O., Rz 613). 5.2.2. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der D____ AG um eine Kleinfirma, welche nach einem strengen Massstab beurteilt werden muss. Der Beschwerdeführer war Gründer der Gesellschaft, Hauptaktionär, ständiges Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift sowie seit dem 6. Februar 2015 Verwaltungsratspräsident und ab Ende Mai 2018 einziger Verwaltungsrat. Dadurch war er in besonderem Masse für die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die bei der D__