Wie die Beschwerdegegnerin zu Recht festhält (Beschwerdeantwort, S. 4) ist eine Reduktion der Höhe einer Forderung nach Art. 52 AHVG, weil die verantwortliche Person im Konkurs ihrer Firma Verluste erlitten hat, nicht vorgesehen. 4.7.4. Zudem kommt vorliegend auch nicht in Betracht, die Schadenersatzforderung auf die nach der ersten Absage von K____ aufgelaufenen Beiträge zu reduzieren. Die diesbezügliche Argumentation des Beschwerdeführers, wonach er nicht damit habe rechnen können, dass die weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit K____ Ende Januar 2018 noch scheitern würden (Beschwerde, S. 6 f.), überzeugt nicht.