4.4. Nachdem über die D____ AG mit Entscheid des Zivilgerichtes Basel-Stadt vom 6. November 2018 der Konkurs eröffnet worden war (vgl. Handelsregisterauszug, AB 1), konnten die Beiträge nicht mehr im ordentlichen Verfahren erhältlich gemacht werden, womit bei der Beschwerdegegnerin ein Schaden in der Höhe der Beitragsausstände eingetreten ist (vgl. dazu Erwägung 3.5.1. und E. 3.5.2. hiervor). 4.5. Auch der Kausalzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Verletzung der Beitrags- und Abrechnungspflicht und dem Eintritt des Schadens (vgl. Erwägung 3.7. hiervor) kann ohne weiteres als gegeben erachtet werden.