Dieser nahm mit Schreiben 18. Juni 2021 ausführlich Stellung (AB 7). Mit Schadenersatzverfügung vom 5. August 2021 verpflichtete die Ausgleichskasse den Beschwerdeführer einen Betrag von CHF 101'639.75 als Schadenersatz aus dem Konkurs der D____ AG zu bezahlen. Solidarisch haftbar bis zu einem Betrag von CHF 86'107.40 wurde F____ erklärt (AB 8). Der Beschwerdeführer erhob hiergegen am 14. September 2021 anwaltlich vertreten Einsprache (AB 9) und beantragte, es sei die auf ihn lautende Schadenersatzverfügung aufzuheben. Mit Einspracheentscheid vom 28. Oktober 2021 wies die Beschwerdegegnerin die Einsprache ab (AB 10).