Sie war ab 1. Januar 2017 bei der Beschwerdegegnerin als beitragspflichtige Arbeitgeberin angeschlossen. Mit Gesuch vom 29. Juni 2018 beantragte der Beschwerdeführer beim Zivilgericht Basel-Stadt die provisorische Nachlassstundung. Diese wurde mit Entscheid vom 12. Juli 2018 für die Dauer von zwei Monaten bewilligt und als provisorischer Sachwalter MLawI____, Advokat, eingesetzt. In der Folge wurde die provisorische Nachlassstundung mit Entscheid vom 12. September 2018 bis zum 7. November 2018 verlängert. Schliesslich wurde über die D____ AG am 6. November 2018 der Konkurs eröffnet (vgl. a.a.O.).