H291/99 vom 9. Mai 2001 E. 5.b/cc); vgl. zu diesem Urteil auch Käser, a.a.O., S. 159 Rz 4.136). Die KiTa-Subvention verfolgt jedoch einen anderen Zweck (vgl. insb. Erwägungen 5.2.3. und 5.4.1. hiernach). 5.4.3. Was die geforderte "Orts- und Branchenüblichkeit" der KiTa-Subventionen anbelangt, so ist im Übrigen zu bemerken, dass damit nicht nur eine beschränkte Anzahl von Mitarbeitenden des A____spitals Basel begünstigt wird, sondern die Subventionen grundsätzlich allen Mitarbeitenden, die ein gewisses Lohnniveau nicht erreichen, gewährt wird (vgl. zum gegenteiligen Sachverhalt das Urteil des EVG vom 5. Mai 1988 i. Sa. U. AG [publiziert in ZAK 1989, S. 151 ff., S. 153 E. 4]).