Das Sozialversicherungsgericht prüft von Amtes wegen die Gültigkeitsvoraussetzungen auch des vorangegangenen Verfahrens. 1.2.1. Die Beschwerdegegnerin bestätigte mit Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2020 (AB 7) ihre Verfügung vom 12. August 2020 (AB 5), in der angeordnet worden war, die vom A____spital Basel ausgerichteten Subventionen an die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung seien massgebender Lohn und die entsprechenden Zahlungen ab 1. Januar 2020 dementsprechend zu deklarieren (vgl. das Dispositiv).