In der Folge stellte die Ausgleichskasse mit Verfügung vom 12. August 2020 klar, die vom A____spital Basel ausgerichteten Subventionen an die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung stellten massgebenden Lohn dar. Die entsprechenden Zahlungen seien ab 1. Januar 2020 entsprechend zu deklarieren (vgl. Beschwerdeantwortbelage 5). Daran wurde auf Einsprache hin (vgl. Beschwerdeantwortbeilage 6) mit Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2020 festgehalten (vgl. Beschwerdeantwortbeilage 7).