3.2. des Reglementes vom November 2016). b) Im August 2014 traf die Personalabteilung des A____spitals Basel mit Blick auf die AHV-rechtliche Beurteilung der KiTa-Subventionen Abklärungen. So holte sie unter anderem bei der Ausgleichskasse E____ die Auskunft vom 20. August 2014 ein, wonach die KiTa-Subventionen nicht AHV-pflichtig seien, zumal die Zahlungen direkt an die betreuende Institution fliessen würden. Man schliesse sich diesbezüglich der Meinung der Steuerverwaltung [...] an (vgl. Beschwerdeantwortbeilage 2). c) Im Dezember 2019 führte die in der Zwischenzeit für die Beschwerdeführerin zuständig gewordene Ausgleichskasse C__