Es wäre unbillig, wenn die F____ AG unter diesen Umständen für die Bezahlung der entsprechenden Sozialversicherungsleistungen zur Verantwortung gezogen würde. Der Vollständigkeit halber sei überdies erwähnt, dass auch nicht naheliegt, eine selbständige Erwerbstätigkeit des Beigeladenen anzunehmen. In BGE 115 V 1 hatte das Bundesgericht die Frage zu klären, ob Schmiergelder als Erwerbseinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit zu qualifizieren sind. Es kam zum Schluss, dass diese Frage nicht generell beantwortet werden könne und eine Einzelfallprüfung notwendig sei.