4.1. Unumstritten ist vorliegend, dass die Beschwerdeführerin dem Beigeladenen im Jahr 2020 einen Betrag von Fr. 117'490.00 zukommen liess und zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beigeladenen kein Arbeitsverhältnis bestand. Gemäss den Ausführungen von Seiten der Beschwerdegegnerin erfolgte die Zahlung an den Beigeladenen auf freiwilliger Basis und ohne vertragliche Verpflichtung. Als die Beschwerdeführerin zusammen mit dem zweiten Teilhaber entschieden habe, die F____ AG zu verkaufen, habe der Beigeladene (im Hinblick auf den Verkauf) alles so gut aufbereitet, dass ein guter Verkaufspreis habe erzielt werden können.