2.2. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, die Beschwerdegegnerin habe zu Unrecht Beiträge auf ihre Zahlung an den Beigeladenen erhoben. Sie begründet dies mit dem Fehlen eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihr und dem Beigeladenen und weist darauf hin, dass die Zahlung freiwillig erfolgt sei. Man habe sich gegenüber dem Beigeladenen erkenntlich zeigen wollen, da aufgrund seiner guten Arbeit ein guter Verkaufspreis für die F____ AG habe erzielt werden können.