II. a) Mit Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt vom 14. Juli 2020 (Postaufgabe 15. Juli 2020) wird sinngemäss beantragt, es sei der Einspracheentscheid vom 7. Juli 2020 aufzuheben und es sei auf die Erhebung der AHV/IV/EO/FAK-Beiträge auf der Zahlung an den Beigeladenen zu verzichten. b) Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 19. August 2020 auf Abweisung der Beschwerde. c) Mit Verfügung vom 21. August 2020 lädt die Instruktionsrichterin E____ dem Verfahren bei. Dieser reicht innert der ihm gesetzten Frist keine Stellungnahem ein. d) Mit Eingabe vom 4. Dezember 2020 teilt D__