I. a) Die Beschwerdeführerin wandte sich am 22. April 2020 an die Beschwerdegegnerin. Sie erklärte, im Dezember 2019 ihre 50 %-Beteiligung an der F____ AG an eine Drittfirma verkauft zu haben. E____, Mitglied der Geschäftsleitung der F____ AG habe massgeblich dazu beigetragen, dass die Beschwerdeführerin ihre Beteiligung zu einem guten Preis habe verkaufen können. Als Anerkennung für diese Leistung möchte sie nun einen Betrag von Fr. 235'000.00, verteilt über zwei Jahre an ihn bezahlen. Nun stelle sich die Frage, ob diese Zahlung der AHV-Pflicht unterliege, zumal nie ein Arbeitsverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und E____ bestanden habe (vgl. Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1).