1.1. Der Beschwerdeführer bezieht seit Mai 2012 eine Altersrente der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und eine daran gekoppelte Kinderrente für seinen [...] geborenen Sohn (Verfügung vom 7. Mai 2012, Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1). Mittels Immatrikulationsbestätigungen der Universität Basel für das Frühjahrssemester 2019 (AB 7) und das Herbstsemester 2019 (gültig bis 31. Januar 2020) erbrachte der Beschwerdeführer den erforderlichen Ausbildungsnachweis für seinen Sohn und gab an, dieser befinde sich nach wie vor in Ausbildung (Formular vom 12. September 2019, AB 8).