2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Verfahrensantrag: Allfällige dieser Beschwerde nicht beigelegte Verfahrensakten seien bei den betreffenden Behörden anzufordern und für dieses Verfahren hinzuzuziehen. b) Mit Beschwerdeantwort vom 7. Juli 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin die Beschwerde sei abzuweisen, eventualiter sei das vorliegende Verfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren. c) Die Beschwerdeführerin reicht keine Replik ein.