Mit Schreiben vom 8. Oktober 2019 erstattete die ESTV bei der Beschwerdegegnerin eine Meldung betreffend Schwarzarbeit (Beschwerdeantwortbeilage/AB 1) und ersuchte die Beschwerdegegnerin um nachträgliche Festsetzung der geschuldeten Sozialabgaben sowie um Erstattung einer Strafanzeige (a.a.O.). Daraufhin verfügte die Beschwerdegegnerin am 29. Oktober 2019 eine Nachtragsabrechnung für die Abrechnungsperiode vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008 im Umfang von insgesamt CHF [...] (Nachtragsverfügung, AB 2) und erstattete am 18. November 2019 bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Anzeige (Strafanzeige, AB 3). d)